SCHUTZMASSNAHMEN
Zu den wichtigen Schutzmassnahmen für Angehörige, Besucher und externe Gäste ab 13. September 2021 gehören:
Zertifikatspflicht
In Altersheimen ist das Zertifikat für Angehörige, die Bewohnerinnen und Bewohner besuchen, nicht obligatorisch.
Jedoch gilt die Zertifikatspflicht im Innenbereich der Cafeteria für Angehörige und externe Gäste gemäss Vorgaben des Bundes (Restaurationsbetrieb). Das Zertifikat wird vom Servicepersonal direkt am Tisch kontrolliert.
Wir empfehlen nicht geimpften Angehörigen und Besucherinnen und Besuchern, sich vor einem Besuch im MÜLIMATT selbst zu testen oder testen zu lassen.
Besuche
Etage und Bewohnerzimmer: Besuche sind uneingeschränkt möglich, zeitlich nicht beschränkt und müssen auch nicht angemeldet werden. Besucherinnen und Besucher müssen sich jedes Mal auf den Kontaktlisten eintragen und alle Verhaltens- und Hygieneregeln einhalten. Die Kontaktlisten liegen auf den Etagen unmittelbar beim Lift auf.
Cafeteria und Terrasse: Die Cafeteria ist gemäss Öffnungszeiten geöffnet. Besuche in der Cafeteria und auf der Terrasse sind zeitlich nicht beschränkt und müssen auch nicht angemeldet werden. Bezüglich der Anzahl Personen, die an einem Tisch sitzen, hat der Bundesrat alle Einschränkungen aufgehoben. Wer drinnen sitzt, ist weiterhin verpflichtet, seine Kontaktdaten anzugeben (1 Person pro Gruppe). Ausserdem gilt für Angerhörige und externe Gäste im Innenraum der Cafeteria eine Zertifikatspflicht gemäss den Vorgaben des Bundes.
Hygiene- und Verhaltensregeln
Personen, die das MÜLIMATT betreten, müssen am Eingang ihre Hände desinfizieren und immer eine Hygienemaske tragen, auch auf den Etagen und in den Zimmern. Zu anderen Personen muss Abstand gehalten werden, mindestens 1.5 Meter. Wenn eine Person krank ist oder sich krank fühlt, darf sie das MÜLIMATT nicht betreten. Besucherinnen und Besucher müssen sich bei einem Besuch auf der Kontaktliste eintragen.
|