COVID 19: Massnahmen ab 2. Dezember
Der Zuger Regierungsrat hat beschlossen, die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume auszudehnen. Mit diesem bekannten und bewährten Mittel will er die Lage stabilisieren, ohne das tägliche Leben zu stark einzuschränken.
Diese Massnahme gilt auch für die für Besucherinnen und Besucher zugänglichen Bereiche von Pflegeheimen und Spitäler.
Ab Donnerstag, 2. Dezember müssen deshalb unsere Bewohnerinnen und Bewohner im öffentlich zugänglichen Teil im Erd- und im Gartengeschoss des Seniorenzentrums immer dann eine Maske tragen, wenn sie nicht am Tisch oder in der Lobby sitzen. Hygienemasken können auf jeder Etage gratis bezogen werden.
Wir werden die Massnahme mit Augenmass anwenden. Es wird unter den Bewohnerinnen und Bewohner nämlich Personen geben, die aus medizinischen, psychischen oder kognitiven Gründen keine Maske tragen können. Hier zählen wir auf das Verständnis und die Toleranz aller anderen.
Auf den ersten Blick mag das Tragen einer Hygienemaske für unsere Bewohnerinnen und Bewohner einschneidend sein. Immerhin geht es um ihr Zuhause. Wenn wir damit aber weit strengere Massnahmen, wie sie sie in anderen Kanton bereits gibt, verhindern können, relativiert sich die Angelegenheit bereits wieder ein wenig.
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