Copy

Newsletter
Februar 2022

 

Extraausgabe


Lockerung der Vorgaben für Pflegeheime


Liebe Angehörige, liebe Mülimatt-Freundinnen und -Freunde

Der Zuger Regierungsrat reagiert auf die veränderte Pandemie-Situation und passt die kantonalen Vorgaben entsprechend an. Gelockert werden ab Samstag, 5. Februar auch die Vorgaben für Spitäler und Pflegeheime. So wird die generelle Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher aufgehoben.

Bestehen bleibt die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in allen Innenräumen der Spitäler und Pflegeheime und die 2G-Regelung in der öffentlichen Cafeteria.

Nicht ganz überraschend haben sich im Seniorenzentrum Mülimatt in den letzten Stunden nun auch zwei unserer Bewohnerinnen mit dem Coronavirus angesteckt. Beide leben auf derselben Etage und haben nur leichte Symptome. Es geht ihnen den Umständen entsprechend gut.

Details zu den Lockerungen und den Massnahmen im Zusammenhang mit den beiden Ansteckungen lesen Sie in diesem Newsletter.

Mit freundlichen Grüssen
Roman Della Rossa & Team
 

Zwei Bewohner mit Coronainfektion

Mit Stand vom 3. Februar 2022, 12.00 Uhr haben sich im Seniorenzentrum Mülimatt zwei Bewohnerinnen derselben Etage mit dem Coronavirus angesteckt. Beide Bewohnerinnen haben nur leichte Symptome und bleiben solange im Zimmer in Isolation, bis die Symptome abgeklungen sind, jedoch mindestens fünf Tage (vgl. auch Vorgaben des BAG zur Isolation).

Als zusätzliche Massnahme bleiben die anderen Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohngruppe auf der Etage und werden dort verpflegt. Diese Massnahme bleibt für mindestens 24 Stunden aufrecht und kann jederzeit verlängert werden. Die ersten Angehörigen der von dieser Massnahme betroffenen Bewohner*innen wurden persönlich informiert.

Reihentests bei den anderen Bewohner*innen sind nicht vorgesehen. Wir testen erst, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner typische Symptome zeigt.

Mit Kantons- und Heimarzt stehen wir in Kontakt, um allenfalls nächste nötige Massnahmen abzusprechen.

COVID 19: Lockerungen ab 5. Februar

In den letzten Wochen hat das Pandemiegeschehen eine neue Form angenommen. Die dominierende Omikron-Variante ist zwar deutlich ansteckender als die vorherigen Virus-Varianten. Sie führt in den meisten Fällen aber zu milderen Verläufen, vor allem dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung.

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage hat der Zuger Regierungsrat unter anderem Anpassungen bei den Vorgaben für Gesundheitseinrichtungen vorgenommen. Hier erfahren Sie, welche Massnahmen weiterhin gelten und welche aufgehoben werden.

1. Maskenpflicht in der ganzen Institution für Personen ab 7 Jahren

Seit dem 24. Dezember gilt die Maskenpflicht für Besucher*innen nicht nur in allen öffentlich zugänglichen Innenbereichen der Heime, Spitäler und Kliniken, sondern auch in den Zimmern der Bewohner*innen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 7 Jahren. Diese Massnahme bleibt bestehen.

2. Zertifikatspflicht für Besucher*innen (3G-Regel) wird aufgehoben

Zu den Massnahmen vom Dezember 2021 des Regierungsrats gehörte auch eine Zertifikatspflicht (3G) für alle Besucher*innen in Pflegeheimen und Spitälern. Die neuen Erkenntnisse über die geringere Krankheitslast der Omikron-Variante erlauben es nun, von dieser generellen Vorgabe abzurücken.

Das bedeutet, dass im Seniorenzentrum Mülimatt die 3G-Regel aufgehoben wird. Sie benötigen also für den Besuch Ihrer Angehörigen in der Institution kein Zertifikat mehr.

3. Keine Regelung mehr für Besuchszeiten

Besuche sind auf der Etage und im Zimmer wieder jederzeit möglich. Es gelten keine eingeschränkten Besuchszeiten mehr. Auch die Kontaktdaten müssen nicht mehr angegeben werden.

4. 2G-Regelung für Gäste der Cafeteria

Für Gäste der Cafeteria gilt wie in allen Gastronomiebetrieben in der Schweiz weiterhin die 2G-Regelung (geimpft, genesen).

Auch Testpflicht aufgehoben

Seit einigen Monaten wurden nicht geimpfte Mitarbeiter*innen im MÜLIMATT wöchentlich per Antigen-Schnelltest auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus getestet. Im Dezember verlangte der Regierungsrat, dass ungeimpfte Vollzeitmitarbeiter*innen sogar zweimal wöchentlich getestet werden müssen.

Nun hat der Regierungsrat auch diese Massnahme aufgehoben. Ungeimpftes Personal muss sich also nicht mehr regelmässig testen lassen.

Ungeimpfte Bewohner*innen testen wir jedoch weiterhin wöchentlich mit Covid 19-PCR-Speicheltests. Diese sind im Gegensatz zu Antigen-Schnelltests bei der Omikron-Variante auch bei symptomlosen Pesonen sehr zuverlässig.

Website Website
E-Mail E-Mail
Newsletter weiterleiten Newsletter weiterleiten
Copyright © 2021 | Seniorenzentrum Mülimatt | All rights reserved.

Seniorenzentrum Mülimatt
Mülimatt 3
6317 Oberwil b. Zug

Sie erhalten den Newsletter als Angehörige oder Freund des Seniorenzentrums. Ihre Daten werden ausschliesslich für den Versand von Informationen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Newsletter abmelden






This email was sent to <<E-Mail-Adresse>>
why did I get this?    unsubscribe from this list    update subscription preferences
Seniorenzentrum Mülimatt · Mülimatt 3 · Oberwil b. Zug 6317 · Switzerland

Email Marketing Powered by Mailchimp