Schutzkonzept: Keine Lockerungen über Ostern
Im Februar steckten sich Bewohnerinnen und Bewohnern eines Altersheims mit dem Coronavirus an. Speziell daran: Das Virus brach aus, obschon viele der Betagten bereits vollständig geimpft waren.
Wir haben uns deshalb entschieden, das Schutzkonzept im bisherigen Rahmen auch über die Osterttage aufrecht zu halten und die Situation weiter zu beobachten und Mitte April neu zu beurteilen. Das bedeutet auch, dass Besuche auf den Etagen und in den Zimmern weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Bewohnerin bzw. ein Bewohner bereits geimpft ist.
Was an Weihnachten galt, gilt auch wieder in diesen Tagen:
- Verzichten Sie auf Einladungen von und Ausflüge mit Bewohnerinnen und Bewohnern, wenn Sie oder andere Gäste sich krank fühlen und Symptome haben.
- Halten Sie unbedingt den Abstand zu anderen Personen ein, mindestens 1.5 Meter.
- Tragen Sie eine Hygienemaske, wenn Sie den Abstand nicht einhalten können – also auch wenn Sie gemeinsam das Osternest suchen.
- Lüften Sie die Räume, in denen Sie sich aufhalten, regelmässig.
- Halten Sie sich an die Massnahmen des Bundes.
In der Cafeteria und an schönen Tagen auch auf der Terrasse sind Besuche möglich (max. 2 Personen), über die Osterttage auch ausserhalb der offiziellen Besuchszeiten. Weil aber unsere Cafeteria von der Schliessung der Restaurationsbetriebe betroffen bleibt, dürfen wir weiterhin nur unseren Bewohnerinnen und Bewohnern Getränke, Snacks und Süsses servieren. Die Konsumation von selbst mitgebrachten Lebensmitteln und Getränken ist leider nicht erlaubt.
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